Allgemeine Geschäftsbedingungen der EPAK GmbH, Spinnereistr. 7, 04179 Leipzig, Deutschland
AGB
§ 1 Geltung
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Geschäftsbeziehungen mit Kunden der EPAK GmbH (EPAK). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn sie der EPAK GmbH bekannt sind, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Kunden im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
3. Waren im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jegliche Gegenstände unseres Portfolios, einschließlich der Einzelkomponenten unserer Systeme. Auch für die Zurverfügungstellung der Satellitenkapazität (Airtime) gelten diese Regelungen sinngemäß.
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und verstehen sich zuzüglich einer gesetzlichen Umsatzsteuer. Technische Änderungen in Form, Farbe, Gewicht, technischen Daten und Funktionsfähigkeit bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Diesbezüglich besteht keine Zusicherung, sofern diese nicht ausdrücklich separat und schriftlich vereinbart wurde. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Als vereinbart gilt die Produktbeschreibung laut Angebot bzw. Produkthandbuch.
2. Mit der Bestellung der Ware (per E-Mail oder auf andere Weise) erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware zu erwerben. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, telefonisch oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir regelmäßig den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
4. Dauerschuldverhältnisse zu Kunden stehen unter der aufschiebenden Bedingung der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer und unter der auflösenden Bedingung der kontinuierlichen ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer (im Falle der nachträglichen Auflösung des Vertrages bleibt die Wirksamkeit der bis dahin erbrachten Leistungen/Waren unberührt). Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Eine anderweitige Kompensation durch EPAK für diesen Fall aber ausgeschlossen.
5. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, senden wir ihm auf sein Verlangen eine elektronische Kopie der vorliegenden, auf unserer Homepage dauerhaft aufrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail zu.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Kunden behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach § 3 Ziffer 2 und 3, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Der Kunde bestätigt, dass er einer Herausgabe der Ware einredefrei zustimmt, sofern die Vertragsverletzung auf § 3 Ziffer 4 beruht.
6. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sofern und sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
7. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonst verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 4 Vergütung
1. Der angebotene Kaufpreis ist netto und Exworks Leipzig, exklusive Lieferung, Zoll, Einfuhrabgaben und Verpackung sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte gesetzliche Mehrwertsteuer geboten sein, so wird diese gesondert und als Brutto-Kaufpreis ausgewiesen.
2. Soweit nicht explizit etwas anderes vereinbart ist, wird die Ware nur gegen Vorkasse ausgeliefert und die Zahlung ist sofort fällig mit Rechnungseingang (per E-Mail ist ausreichend). Der Kunde gerät automatisch 10 Tage nach Rechnungseingang in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.
3. Bei einem Rechtsgeschäft mit einem Verbraucher beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem gültigen Basiszinssatz und bei einem Rechtsgeschäft mit einem Unternehmer acht Prozentpunkte über dem gültigen Basiszinssatz. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
4. Dem Kunden steht nur dann ein Recht zur Aufrechnung zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Gefahrenübergang
1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an diesen, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, auf den Käufer über. Der Gefahrenübergang wird hiermit definiert als „Exworks Leipzig“ gemäß Incoterms, Fassung 2010.
2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware, auch beim Versendungskauf, erst mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§ 6 Garantie
1. Für Antennen besteht eine 2 jährige Garantie auf Teile und eine 1 jährige Garantie auf die Arbeitsleistung hinsichtlich aller Produkte. Reise-, Transport- oder andere anfallende Kosten sind nicht durch diese Garantie gedeckt und werden immer berechnet.
Kein Garantieanspruch besteht aber in folgenden Fällen:
a. Unsachgemäße Einrichtung oder Installation der Anlage.
b. Unfall, Vernachlässigung, Manipulation oder Missbrauch.
c. Unsachgemäßer Gebrauch außerhalb der Produktspezifikation.
d. Schäden verursacht durch äußere Einflüsse, welche außerhalb der Spezifikation der EPAK-Anlage liegen.
e. Änderung, Anpassung, Reparatur oder Wartung durch eine andere Partei als EPAK oder einen EPAK-zertifizierten Händler.
f. Schäden durch höhere Gewalt, elektrische Überlast oder Kurzschluss.
g. Verwendung von Software oder Produkten, die nicht von EPAK zur Verfügung gestellt oder von EPAK genehmigt wurden.
h. Typische Verschleißschäden; dies gilt auch für Beschädigungen durch unsachgemäßen Transport, unsachgemäße Lagerung oder ähnliches.
Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
2. Unternehmer sind verpflichtet, die Ware nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und uns Mängel unverzüglich mitzuteilen.
Andernfalls gilt die Ware als genehmigt und die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt auch die rechtzeitige Absendung der Ware. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
3. Garantiezeitraum
Die Garantie beginnt mit dem Zeitpunkt der ersten Übergabe der Waren von EPAK, egal ob diese an den Kunden, Spediteur oder den Frachtführer erfolgte. Im Falle der Auslieferung an einen zertifizierten Händler kann die Garantie abweichend ab dem Datum der Installation beginnen, wenn die Installation innerhalb von 6 Monaten ab der ersten Warenübergabe durch EPAK erfolgte. Um einen späteren Garantiebeginn (maximal 6 Monate) in Anspruch nehmen zu können, muss ein EPAK-Garantie-Registrierungsformular innerhalb von 7 Monaten ab der ersten Warenübergabe bei EPAK eingegangen sein. Das EPAK-Garantie-Registrierungsformular muss vom EPAK- zertifizierten Händler zum Zeitpunkt der Installation unterzeichnet werden sowie den Installationsbericht des Schiffes beinhalten, welcher ebenfalls durch dieses unterschrieben und mit Stempel versehen sein muss.
4. Eingeschränkte Garantieansprüche auf Produkte Dritter
a. Alle von EPAK gelieferten, aber nicht von EPAK gefertigten Produkte von Drittanbietern sind von der 2-jährigen EPAK Teile- und 1-jährigen EPAK-Arbeitsleistungsgarantie ausgeschlossen.
b. Diese Produkte werden entsprechend der Garantiebedingungen des Originalherstellers behandelt.
c. EPAK übernimmt keine Haftung für Produkte von Dritten.
5. Geltendmachung der Garantie
EPAK haftet nicht für die Kosten welche für die Demontage und Rückgabe der Ware entstehen. Für eventuelle Gewährleistungs- oder Supportanfragen müssen EPAK folgende Informationen übermittelt werden:
a. Systemtyp
b. Installationsdatum
c. S/N des Systems
d. Schiffsname
e. Fehlerbeschreibung (einschließlich Fotos, Screenshots, Debug-Dateien und / oder LOG-Dateien usw.)
6. EPAK wird zunächst versuchen eine Problemlösung mit dem Kunden über Telefon oder E-Mail zu erreichen. Falls eine Lösung über Remotesupport nicht erfolgreich ist um die Funktionalität des Systems wiederherzustellen, soll das System oder Produkt unter Angabe der Servicefallnummer an EPAK zurück gesendet werden. Der Kunde /Händler wird benachrichtigt, sollte die Reparatur kein Garantiefall sein und die Kosten durch den Kunde zu tragen sind.
§ 7 Lieferverpflichtung
Die Lieferfristen beginnen mit Eingang aller für die Ausführung der Bestellung erforderlichen Unterlagen und der Anzahlung, sofern dies vereinbart wurde. Die Lieferfrist gilt als geschätzter Liefertermin, sofern sie nicht ausdrücklich als garantiert wird.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
Unsere Haftung, die unserer Erfüllungsgehilfen sowie unserer gesetzlicher Vertreter für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit kein grobes Verschulden gegeben ist (§ 309 Nr 7b BGB). Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden (§ 309 Nr. 7a BGB) sowie bei Ansprüchen des Kunden aus gesetzlicher Produkthaftung. Hinsichtlich des Unternehmerrückgriffs werden Schadensersatzansprüche ausgeschlossen gemäß § 478 Abs.4 Satz 2 BGB. Darüber hinaus ist die Haftung von EPAK ausgeschlossen, sei es aus Vertragsverletzung, Verletzung von Gewährleistungs-/ Garantieansprüchen, für Folgeschäden oder zufällige Schäden (ob tatsächliche oder erwartet) oder für Verluste oder Schäden (ob tatsächlich oder erwartete), aufgrund der Nichtverfügbarkeit des Gerätes oder der Anlage, Stillstände oder Betriebsunterbrechungen, Nutzungsausfall, Verlust von Gewinnen oder Einnahmen, Verlust von Einsparungen, Verlust von Reputation, Inventur- oder Nutzungsentgelte oder Kapital, Ansprüche des Endkunden gegenüber dem Händler, Kosten für Ersatzbeschaffungen, Ersatzteile oder Dienstleistungen sowie für Ersatz-, Demontage- oder Installationsarbeiten, die nicht durch die vorgenannte Garantie gedeckt sind, Schäden an einem Schiff oder anderem Eigentum, Beschädigungen an Geräten oder Gegenständen, welche nicht an den gelieferten Geräten, Komponenten und Teilen selbst entstanden sind, Kosten für zusätzliche Tests, Seatrial. Darüber hinaus haftet EPAK nicht für Schäden oder Folgeschäden, die durch falsche oder unsachgemäßer Benutzung des Produkts oder fehlerhafter Ausführung Dritter entstehen. EPAK haftet nicht für Verzögerungen, Vertragsauflösungen oder Änderungen des Verkaufsvorgangs, die sich aus Exportkontrollen, Sanktionen oder sonstigen anwendbaren restriktiven Maßnahmen ergeben.
§ 9 Zölle, Steuern, Gebühren und Einhaltung von Gesetzen
Sofern diese anfallen, zahlt der Käufer alle Zölle, Quellensteuern und sonstige Steuern, Zollgebühren und Gebühren sowie alle sonstigen Gebühren, welche durch die Warenkontrolle anfallen können. Alle Kosten für Dokumente oder Genehmigungen, die nach den geltenden Gesetzen erforderlich sind sowie alle hiernach durchzuführenden Modifizierungen sind durch den Käufer zu tragen. Lieferungen aus der Europäischen Union (EU) heraus sind von der Mehrwertsteuer befreit, sofern die Güter innerhalb von einhundertfünfzig (150) Tagen ab Lieferung aus der EU ausgeführt werden. Gemäß den EU-Zoll- und Umsatztsteuergesetzen muss der Käufer EPAK einen gültigen Ausfuhrnachweis vorlegen. Hat der Käufer EPAK diesen Nachweis nicht innerhalb von einhundertfünfzig (150) Tagen gesendet, so ist EPAK berechtigt die Umsatzsteuer zu berechnen, die unverzüglich vom Käufer zu erstatten ist.
§ 10 Sonstiges
1. Der Kunde trägt Sorge für die ordnungsgemäße Nutzung und ordnungsgemäße Verbringung des Produktes. Die geltenden Bestimmungen zum Außenhandel sind zu beachten.
2. Die Produkte der EPAK, soweit nicht anders gekennzeichnet, unterliegen ausschließlich dem Copyright der EPAK. Insbesondere befinden sich die technischen Lösungen und Verfahren im geistigen Eigentum der EPAK. Angebote, Schriftwechsel, Handbücher und sonstige Unterlagen unterliegen ebenfalls dem Copyright der EPAK.
3. Alle gegenständlichen oder immateriellen Leistungen oder Lösungen, die dem Copyright der EPAK unterliegen, dürfen weder kopiert, vervielfältigt, weitergeleitet oder veröffentlicht werden, es sei denn, es liegt diesbezüglich eine schriftliche Zustimmung der Geschäftsleitung der EPAK vor.
4. Zum Betrieb des Trackingsystems ist eine Software erforderlich (operating system). Die Software ist im System selbst gespeichert.
Mit Erwerb des Systems erwirbt der Kunde gleichwohl keinerlei Eigentums- oder Nutzungsrechte für die Software, ausgenommen für den Betrieb innerhalb des Systems. Es ist dem Kunden, respektive Eigentümer oder Besitzer des Systems ausdrücklich untersagt, die Software oder Teile davon auszulesen oder dieses zu versuchen, zu kopieren, zu versenden oder zu dekompilieren oder in anderer Art und Weise re-engineering zu betreiben oder dies zu versuchen sowie Dritten Zugang zur Software zu verschaffen oder entsprechende Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen. Die Software und die verwendeten Prinzipien stellen Firmeneigentum bzw. Firmengeheimnisse der EPAK GmbH dar und sind teilweise oder ganz zum Patent angemeldet. Der Kunde bzw. Eigentümer oder Besitzer erhält für die Dauer des Einsatzes des Systems ein kostenfreies Nutzungsrecht für die Software innerhalb der vorgesehenen Funktionen des Systems. Zuwiderhandlungen werden straf- und zivilrechtlich verfolgt!
§ 11 Verbraucherschlichtung, Information gemäß § 36 VSBG
Die Firma EPAK GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 12 Schlussbestimmungen
1. Der Leistungsort ist der Unternehmenssitz von EPAK (Leipzig/Deutschland).
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung, es sei denn,
dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Leipzig, Deutschland. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem Inhalt der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
5. Bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere über deren Auslegung, ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.
Leipzig, 27.05.2020